Nun wird es thermodynamisch! Der GdW fordert die Carnot-Methode zur fairen Gestaltung des CO2KostAufG

Mit seiner aktuellen Stellungnahme zum geplanten neuen Gebäude- und Modernisierungsrecht (GMG) bringt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen eine scheinbar technische Forderung in die politische Debatte ein, deren Auswirkungen jedoch weit über reine Bilanzierungsfragen hinausgehen. Der Verband fordert, die sogenannte Carnot-Methode künftig auch im CO2KostAufG als verbindliche Berechnungsmethode anzuerkennen und regulatorisch zu verankern. Was zunächst nach einer Detailfrage der Energiebilanzierung klingt, berührt in Wahrheit einen zentralen Konflikt der deutschen Wärmewende: Wie werden die CO₂-Emissionen von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Fernwärme eigentlich gerecht, konsistent und systemisch sinnvoll berechnet? Und welche politischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen ergeben sich daraus?

Quelle: CO2zero

Der GdW kritisiert dabei ausdrücklich die heutige Situation als „regulatorisch inkonsistent“. Gemeint ist damit, dass dieselbe Fernwärmeversorgung je nach Gesetz unterschiedlich bewertet wird — teilweise sogar widersprüchlich. Die Forderung nach der Carnot-Methode ist deshalb weit mehr als ein technischer Vorschlag. Sie ist der Versuch, die Bewertungslogik der Wärmewende grundsätzlich neu auszurichten.


Das Grundproblem: KWK erzeugt zwei Produkte gleichzeitig

Im Zentrum der Debatte steht die Kraft-Wärme-Kopplung. KWK-Anlagen produzieren gleichzeitig Strom und Wärme. Genau darin liegt ihr großer Effizienzvorteil: Die eingesetzte Energie wird doppelt genutzt.

Doch dieser Vorteil erzeugt zugleich ein Bilanzierungsproblem. Denn die bei der Verbrennung entstehenden CO₂-Emissionen müssen rechnerisch auf zwei Produkte verteilt werden:

Die entscheidende Frage lautet also: Welcher Anteil der Emissionen gehört dem Strom und welcher der Wärme? Genau an dieser Stelle beginnen die regulatorischen Unterschiede.


Die heutige Situation: Ein System, viele Wahrheiten

Derzeit existieren in Deutschland unterschiedliche Bewertungsmethoden parallel nebeneinander. Je nachdem, welches Gesetz angewendet wird, ergeben sich für dieselbe Fernwärmeversorgung unterschiedliche CO₂-Werte.

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und im Förderrecht wird KWK traditionell eher positiv bewertet. Hier steht die hohe Primärenergieeffizienz im Vordergrund. Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme gilt als ressourcenschonend und effizient. Entsprechend günstig fallen vielfach Primärenergiefaktoren und Effizienzbewertungen aus. Leider kommt dies im CO2KostAufG nicht an, was in der Tat mit „inkonsistent“ noch schmeichelhaft bewertet ist.

Im CO2KostAufG wird nämlich stärker auf die der Wärme direkt zugerechneten Emissionen geschaut. Dort kommen teilweise andere Bilanzierungsmethoden zur Anwendung, etwa die sogenannte „Finnische Methode“. Diese ordnet der Wärme vergleichsweise hohe Emissionsanteile zu.

Die Folge: Dasselbe Fernwärmenetz kann gleichzeitig als effizient und klimapolitisch erwünscht gelten — und dennoch hohe CO₂-Kosten verursachen, koste, wer´s zahlt.

Nun, das sind die Wohnungswirtschaft und letztendlich alle Mieter. Für Wohnungsunternehmen – als Zieladresse der Zuordnung zu den warmen BeKo für alle Mieter – entsteht nämlich ein paradoxes regulatorisches Umfeld:

  • Im Energierecht wird Fernwärme gefördert.
  • Im CO₂-Kostenrecht wird dieselbe Wärme teilweise belastet.
  • Im Förderrecht erscheint die Versorgung effizient.
  • Im Mietrecht steigen zugleich die umlagefähigen CO₂-Kosten.

Der GdW sieht hierin zurecht einen grundlegenden Widerspruch staatlicher Regulierung.


Warum der GdW von regulatorischer Inkonsistenz spricht

Die Kritik des GdW richtet sich nicht allein gegen einzelne Emissionswerte, sondern gegen die fehlende Kohärenz des Gesamtsystems. Denn die tatsächliche physikalische Wärme bleibt selbstverständlich dieselbe. Unterschiedlich ist lediglich ihre regulatorische Interpretation.

Damit hängt die CO₂-Bewertung eines Wärmesystems heute weniger von der realen Technik ab als vom jeweils angewendeten Gesetzesrahmen. Exakt darin liegt die vom GdW kritisierte Inkonsistenz.

Für Eigentümer und Wohnungsunternehmen entstehen dadurch erhebliche Probleme:

  • Investitionsentscheidungen werden unsicher.
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen verändern sich je nach Rechtsbereich.
  • Förderfähigkeit und CO₂-Belastung laufen auseinander.
  • Die Wärmewende erhält widersprüchliche Anreizstrukturen.
  • Inkonsistenz fördert Ärger, ja Wut.

Besonders betroffen sind große Fernwärmesysteme in urbanen Räumen — also genau jene Infrastrukturen, die politisch eigentlich als Schlüssel der Dekarbonisierung gelten und wo diese Wut den größten Multiplikator findet: Millionen Mieter.


Die politische Brisanz des CO2KostAufG

Das CO2KostAufG regelt die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Maßgeblich ist dabei der spezifische CO₂-Ausstoß eines Gebäudes:

Je höher dieser Wert ausfällt, desto größer wird der Kostenanteil des Vermieters.

Die Berechnungsmethode für Fernwärme wird damit unmittelbar mietrechtlich relevant. Ein höherer Emissionsfaktor führt zu:

  • schlechteren Einstufungen,
  • höheren Vermieteranteilen,
  • höheren CO₂-Kosten,
  • stärkeren wirtschaftlichen Belastungen für Wohnungsunternehmen.

Genau deshalb ist die Wahl der Bilanzierungsmethode keine akademische Frage mehr, sondern eine Frage erheblicher finanzieller Auswirkungen.


Die Carnot-Methode: Thermodynamik statt Pauschalzuordnung

Mit der Carnot-Methode fordert der GdW nun eine andere Form der Emissionsaufteilung. Die Methode basiert auf thermodynamischen Prinzipien und bewertet die sogenannte „Wertigkeit“ der erzeugten Energieformen. Strom gilt dabei als hochwertigere Energieform als Wärme, weil er universeller nutzbar ist und vollständig in andere Energieformen umgewandelt werden kann.

Die Konsequenz ist entscheidend:

  • Dem Strom wird ein größerer Anteil der Emissionen zugerechnet.
  • Der Wärme wird entsprechend ein geringerer Anteil zugeordnet.

Dadurch sinkt der Emissionsfaktor der Fernwärme.

Für Gebäude bedeutet dies unmittelbar:

  • bessere CO₂-Einstufungen,
  • geringere Vermieteranteile, dadurch geringere Mieteranteile
  • niedrigere CO₂-Kosten vor der Aufteilung,
  • nun endlich faire regulatorische Bewertung von Fernwärme.

Warum die Carnot-Methode die Rolle der Fernwärme verändert

Die Auswirkungen reichen jedoch weit über einzelne Kostenpositionen hinaus. Die Carnot-Methode würde die regulatorische Stellung von KWK und Fernwärme insgesamt stärken. Besonders gasbasierte KWK-Systeme würden dadurch als Übergangstechnologie aufgewertet.

Dies ist politisch hoch relevant und ein häufiger Kritikpunkt an der Regierung. Denn viele Städte und Ballungsräume setzen bei der Wärmewende weiterhin auf Fernwärme als zentrale Infrastruktur. Gleichzeitig befinden sich zahlreiche Wärmenetze noch in einer Transformationsphase:

  • Tiefengeothermie und Biomasse wird ausgebaut,
  • industrielle Abwärme, Gewässer- und Solarthermie integriert,
  • Großwärmepumpen mit entsprechend günstigen Jahres-Arbeitszahlen (JAZ) ergänzt,
  • fossile KWK schrittweise reduziert.

Die heutige Bilanzierung kann diese Übergangsrealitäten nur begrenzt abbilden. Der GdW argumentiert deshalb implizit, dass die bestehende Methodik Fernwärme teilweise systematisch benachteiligt.


Der eigentliche Konflikt: Effizienz versus direkte Emissionslogik

Hinter der Methodendebatte stehen letztlich zwei unterschiedliche klimapolitische Denkweisen. Die traditionelle Energiesystemlogik betrachtet KWK vor allem unter Effizienzgesichtspunkten:

Wenn aus demselben Brennstoff gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden, wird insgesamt weniger Primärenergie verbraucht.

Das CO2KostAufG verfolgt dagegen stärker eine direkte Emissionslogik:

Entscheidend ist, welche CO₂-Mengen der bereitgestellten Wärme zugerechnet werden.

Diese beiden Perspektiven führen zwangsläufig zu unterschiedlichen Bewertungen. Die Carnot-Methode versucht nun, beide Sichtweisen stärker miteinander zu verbinden.


Der eigentliche Kern der GdW-Forderung: Systemkohärenz

Der GdW fordert letztlich nicht nur niedrigere Emissionswerte. Der Verband fordert vor allem ein kohärentes regulatorisches Gesamtsystem.

Die gleiche Technologie soll:

  • im Energierecht,
  • im Klimarecht,
  • im Förderrecht,
  • im Mietrecht

nach möglichst einheitlichen Grundprinzipien bewertet werden.

Damit geht es um:

  • Planungssicherheit,
  • Investitionssicherheit,
  • Akzeptanz der Wärmewende,
  • regulatorische Glaubwürdigkeit.

Die Wahl der Berechnungsmethode entscheidet somit nicht nur über Emissionsfaktoren, sondern über die strategische Rolle ganzer Wärmesysteme.


Fazit: Eine technische Formel mit enormer politischer Wirkung

Die Forderung des GdW zeigt eindrucksvoll, wie stark die Wärmewende inzwischen von Bilanzierungs- und Bewertungsfragen geprägt wird.

Die Carnot-Methode ist dabei weit mehr als eine mathematische Feinheit. Sie verändert:

  • die regulatorische Bewertung von Fernwärme,
  • die Höhe von CO₂-Kosten,
  • die Wirtschaftlichkeit von KWK,
  • die Anreizstruktur für Gebäudeeigentümer,
  • die politische Interpretation der Wärmewende selbst.

Die Debatte macht deutlich: Klimapolitik entscheidet sich längst nicht mehr nur an Technologien, sondern zunehmend an den Regeln ihrer Bewertung.

Oder anders formuliert:

Nun wird es tatsächlich thermodynamisch.