Die blinde Stelle im Strompreis-Streit: Was die Wohnungswirtschaft von der Wärmewende-Förderung wirklich hat

BEW-Förderung: geplante Mittel bleiben unter dem Bedarf

Die öffentliche Debatte über staatliche Energiepreis-Entlastungen 2027 bzw. KTF-Erhöhungen verläuft entlang einer einzigen Achse: Industrie gegen private Haushalte. Wer genauer hinschaut, erkennt jedoch eine dritte, in dieser Debatte kaum sichtbare Gruppe – die Wohnungswirtschaft. Sie lässt sich weder der Industrie noch den privaten Haushalten sauber zuordnen, sobald sie selbst zum Wärme- und zunehmend auch zum Stromversorger für ihre Bestände wird.

Die Zahlen hinter der Debatte

Für 2027 plant die Bundesregierung insgesamt 13,25 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) für Entlastungen bei den Energiekosten ein – rund 2,5 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. Der Zuwachs verteilt sich jedoch sehr ungleich: Für die Strompreiskompensation energieintensiver Branchen sind rund 5 Milliarden Euro vorgesehen, für den erst 2026 eingeführten Industriestrompreis zusätzlich etwa 2,5 Milliarden Euro. Beim Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, der allen Verbrauchergruppen zugutekommt, sinken die Mittel dagegen von 6,5 Milliarden Euro (2026) auf rund 5,5 Milliarden Euro (2027) – eine Kürzung, die ein Sprecher des zuständigen Ministeriums mit dem allgemeinen Konsolidierungsdruck des Haushalts begründete.

Was das für Haushaltskunden bedeutet, lässt sich mit einer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verwendeten Faustformel grob abschätzen: Ein Zuschuss von einer Milliarde Euro zu den Übertragungsnetzkosten senkt die Netzkosten für Haushaltskunden im Schnitt um rund 0,2 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Bei sinkendem Gesamtzuschuss fällt die Entlastung für Haushalte 2027 damit spürbar geringer aus als 2026.

KTF-Energiekosten-Entlastung 2027 nach Instrument

Instrument20262027 (geplant)Zielgruppe
Netzentgeltzuschuss6,5 Mrd. €ca. 5,5 Mrd. €alle Verbrauchergruppen
Strompreiskompensationca. 4,0 Mrd. €ca. 5,0 Mrd. €energieintensive Industrie
Industriestrompreis0 € (neu ab 2026)ca. 2,5 Mrd. €Industrie (91 Sektoren)

Die Tabelle macht sichtbar, was die Grafik zeigt: Zwei der drei Instrumente wachsen 2027 und sind ausschließlich der Industrie vorbehalten. Das einzige Instrument, das auch privaten Haushalten und der Wohnungswirtschaft zugutekommt, schrumpft im gleichen Zeitraum.

Wer zur „Wohnungswirtschaft“ zählt

Der Begriff ist breiter, als man denkt. Der GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen – vertritt als größter Branchendachverband rund 3.000 Wohnungsunternehmen: kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche sowie landes- und bundeseigene Träger. Die Förderlandschaft für Wärmenetze betrifft also rechtsformübergreifend die gesamte Branche.

Die BEW-Teilnahmeoption: prinzipiell offen, mit wichtigen Einschränkungen

Antragsberechtigt für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sind laut BAFA unter anderem wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen, Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften – und Contractor. Diese letzte Kategorie ist für die Wohnungswirtschaft entscheidend: Sobald ein Wohnungsunternehmen selbst als Wärmelieferant für seinen eigenen Bestand auftritt, kann es unabhängig von seiner Rechtsform BEW-Mittel beantragen, genau wie ein klassischer Versorger.

Zwei Einschränkungen sind für die Praxis relevant:

Erstens die Fördersätze: Modul 1 (Machbarkeitsstudien) wird mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 2 Millionen Euro gefördert. Für die eigentliche Investitionsförderung in Modul 2 und die Einzelmaßnahmenförderung in Modul 3 gelten dagegen nur 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jeweils begrenzt auf die nachgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke.

Zweitens der Ausschluss der Tiefen Geothermie von der Betriebskostenförderung: Der offizielle Richtlinientext zur BEW schließt eine laufende Betriebskostenförderung (Modul 4) für Tiefe Geothermie ausdrücklich aus – gefördert werden dort nur Solarthermie und strombetriebene Wärmepumpen, die Wärme in ein Netz einspeisen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisierte diesen Ausschluss bereits in seiner Stellungnahme zum Richtlinienentwurf als sachlich nicht begründet, da auch Tiefengeothermie laufende Betriebskosten verursache. An der Klausel hat sich seither nichts geändert.

Überblick über die vier BEW-Module:

ModulZweckFördersatzDeckelungTiefe Geothermie förderfähig?
Modul 1Machbarkeitsstudien, Transformationspläne50 % der Kostenmax. 2 Mio. € pro AntragJa (Planungsleistung)
Modul 2Systemische Investitionsförderung, Neubau/Bestand40 % der Ausgabenmax. 100 Mio. €, begrenzt auf WirtschaftlichkeitslückeJa
Modul 3Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen40 % der Ausgabenwie Modul 2Ja
Modul 4Laufende Betriebskostenförderunganlagenspezifisch (z. B. ct/kWh)Förderzeitraum bis 10 JahreNein – ausdrücklich ausgeschlossen

Antragsberechtigung nach Rechtsform der Wohnungswirtschaft:

RechtsformBEW-antragsberechtigt?Grundlage
Eingetragene GenossenschaftJaexplizit als Rechtsform gelistet
Kommunales WohnungsunternehmenJaüber die Kategorie „kommunales Unternehmen“
Privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen (z. B. AG, GmbH)Ja, als Contractorsofern selbst Wärmelieferant für den eigenen Bestand
Kirchlicher oder gemeinnütziger TrägerJaüber „eingetragener Verein“ bzw. Contractor-Status

Der eigentliche Engpass: Die BEW bleibt strukturell unterfinanziert

Die Aufstockung der BEW-Mittel auf rund 1,9 Milliarden Euro für 2027 wird in den Haushaltsplänen als weiterer Schritt in der Aufwuchskurve dargestellt: von 0,8 Milliarden Euro (2024) über 1,0 und 1,4 Milliarden Euro in den Folgejahren bis zu den geplanten 1,9 Milliarden Euro 2027. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der mehr als 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen vertritt, begrüßt diesen Trend zwar grundsätzlich, fordert aber seit Jahren konsistent eine Ausfinanzierung von mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr, um die Ziele der kommunalen Wärmeplanung überhaupt umsetzen zu können. Auch der Fernwärmeverband AGFW warnte bereits, dass die verfügbaren Mittel angesichts der eingereichten Antragszahlen deutlich vor Ablauf der Förderperiode erschöpft sein könnten.

JahrGeplante BEW-MittelVon VKU/AGFW geforderter BedarfDeckungsgrad
20240,8 Mrd. €≥ 3,5 Mrd. €ca. 23 %
20251,0 Mrd. €≥ 3,5 Mrd. €ca. 29 %
20261,4 Mrd. €≥ 3,5 Mrd. €ca. 40 %
2027 (geplant)1,9 Mrd. €≥ 3,5 Mrd. €ca. 54 %

Selbst mit dem für 2027 geplanten Rekordwert bleibt die Förderung nach dieser Rechnung bei etwas mehr als der Hälfte des von der Branche selbst ausgewiesenen jährlichen Bedarfs.

Für die Wohnungswirtschaft, die sich zunehmend mit eigenen Wärmenetzprojekten – etwa auf Basis von Tiefengeothermie – an dieser Förderkulisse orientiert, bedeutet das: Wer heute mit der Planung beginnt, tut dies vor dem Hintergrund einer Förderlücke, die von den eigenen Branchenverbänden seit Jahren öffentlich benannt wird, ohne bislang geschlossen zu werden.

Was die Wohnungswirtschaft konkret fordert

Der GdW hat dazu mehrere konkrete Forderungen formuliert:

Frühzeitige Einbindung in die kommunale Wärmeplanung: Wohnungsunternehmen sollen von Anfang an beteiligt werden, da sie den Sanierungsbedarf und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Mieterschaft am besten einschätzen könnten.

Behördliche Angemessenheitsprüfung für Fernwärmepreise: GdW-Präsident Axel Gedaschko forderte ausdrücklich, dass eine zuständige Behörde die Angemessenheit von Wärmelieferpreisen feststellen können müsse – nachdem ein entsprechender Verweis im Gesetzgebungsverfahren zum Wärmeplanungsgesetz zwischenzeitlich gestrichen worden war.

Zügiger Netzausbau: Die Netzbetreiber müssten den Ausbau der Stromnetze sowie die Netzanschlüsse für Wärmepumpen schnellstmöglich sicherstellen, da sonst die Umstellung der Wärmeversorgung an technischer Infrastruktur zu scheitern drohe.

Bezahlbarkeit im Vordergrund der Wärmeplanung: Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft verlangt, dass die Bezahlbarkeit von Investitionsvorhaben stärker in den Mittelpunkt der kommunalen Wärmeplanung rückt als bisher im Gesetzentwurf vorgesehen.

Fazit: Eine dritte Kategorie fehlt in der Förderdebatte

Die aktuelle Diskussion um Energiepreis-Entlastungen ordnet Akteure entlang der klassischen Zweiteilung Industrie versus Privathaushalte. Für die Wohnungswirtschaft, die über eigene Wärmenetze und Großwärmepumpen zunehmend selbst zum Energieversorger für ihre Bestände wird, greift diese Zweiteilung zu kurz: Sie trägt Investitionsrisiken und Stromkosten in einer Größenordnung, die eher gewerblichen Verbrauchsprofilen ähnelt, wird bei der laufenden Förderung aber weder durchgängig wie die Industrie behandelt noch erhält sie – etwa bei der Tiefengeothermie – dieselbe Betriebskostenunterstützung wie andere erneuerbare Wärmequellen. Solange die BEW-Mittel hinter dem von den eigenen Branchenverbänden ausgewiesenen Bedarf zurückbleiben, bleibt diese strukturelle Lücke bestehen – unabhängig davon, wie großzügig die jährliche Aufstockung in der öffentlichen Kommunikation dargestellt wird.

Quellen: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU, mehrere Pressemitteilungen 2023–2025), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (Pressemitteilungen und Stellungnahmen), Bundesanzeiger (offizieller Richtlinientext BEW), BAFA-Merkblätter zur BEW, Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. zum BEW-Richtlinienentwurf, Bundesregierung.de (Pressemitteilung zu den Netzentgelten 2026), sowie Berichterstattung auf Basis von Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums zum KTF-Wirtschaftsplan 2027.