Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Faktenlage, politische Bewertung und Ausblick
Chancen für klimaneutrale Wärme
Stand: 15. Oktober 2025
Die Bundesregierung treibt den Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung voran. Dies in Trennschärfe zur allgemeinen Wahrnehmung, Katharina Reiche würde “nur Gas geben”. Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz soll insbesondere die tiefe Geothermie beschleunigt und rechtlich vereinfacht werden. Im Folgenden fassen wir die aktuelle Faktenlage zusammen – auf Basis der Beratungen im Bundestag und der Stellungnahme des Bundesrates vom 26. September 2025 (Drucksache 382/1/25).

Faktenlage im Gesetzgebungsverfahren
- Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf verabschiedet.
- Der Bundestag hat die 1. Lesung durchgeführt und den Entwurf an die Ausschüsse überwiesen.
- Der Entwurf wurde anschließend an den Bundesrat übermittelt (BR-Drs. 382/25).
- Am 26.09.2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs. 382/1/25).
- Der Entwurf wurde ohne grundlegende Kritik zurückgeleitet, lediglich mit zwei Änderungsforderungen.
Nur zwei Änderungswünsche: Ziffer 25 und Ziffer 33
Bemerkenswert: Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf weitgehend bestätigt – nur Ziffer 25 und Ziffer 33 wurden kritisiert.
Ziffer 25 – Bergrechtliche Genehmigungsfristen
Diese Ziffer betraf geplante Fristverkürzungen im Bundesberggesetz für geothermische Erkundungs- und Förderprojekte. Der Bundesrat lehnt diese ab, da tiefengeothermische Projekte hohe Komplexität und Risikopotenzial haben. Die Prüfqualität dürfe nicht unter Zeitdruck leiden.
Stellungnahme Bundesrat: „Die deutlich verkürzten Fristen sind äußerst kritisch und für Behörden keinesfalls umsetzbar.“
Ziffer 33 – Wasserrechtliche Erleichterungen
Der Gesetzesentwurf wollte Genehmigungen nach Wasserrecht erleichtern. Der Bundesrat fordert jedoch die Streichung dieser Passage, um den Schutz von Grundwasser zu sichern.
Stellungnahme Bundesrat: „Die vorgesehene Regelung stellt keine sachgerechte Vereinfachung dar […] Privilegierungen sind fachlich nicht gerechtfertigt.“
Konsequenzen dieser Änderungen
- Das Gesetz bleibt pro Geothermie, aber mit Sicherheitsfokus.
- Es gibt keine Verzögerung im Verfahren durch den Bundesrat.
- Genehmigungsverfahren werden beschleunigt – aber nicht auf Kosten von Umweltstandards.
- Rechtssicherheit für Projekte bleibt gewahrt.
Politische Bewertung
Die schnelle Zustimmung durch den Bundesrat zeigt: Geothermie hat Rückhalt bei Bund und Ländern. Der Gesetzgeber sendet das Signal: „Beschleunigen ja – aber verantwortungsvoll.“
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wird noch im Herbst 2025 erwartet. Eine Einigung ohne Vermittlungsausschuss ist wahrscheinlich.
Beschluss Bundestag: | Nov/Dez 2025 erwartet |
Endgültige Abstimmung Bundesrat: | Dez 2025 |
Verkündung im Bundesgesetzblatt: | Dez 2025 – Jan 2026 |
Inkrafttreten: | voraussichtlich Q1 2026 |
Fazit
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz kommt – und mit ihm ein starker Schub für klimaneutrale Wärme, kommunale Wärmewende und regionale Energieunabhängigkeit. Die zwei Änderungen des Bundesrates sind sinnvoll, nachvollziehbar und stellen das Gesetz nicht infrage.
CO₂ zero Berlin-Brandenburg wird den weiteren Gesetzgebungsverlauf weiter aktiv begleiten.