CSRD & CSDDD: Entlastung für die Wohnungswirtschaft, Anforderungen an Finanzdokumentation Praxispfad bleiben

Berlin, 10.12.2025

Whitepaper

Die EU-Omnibus-Einigung vom 8. Dezember bringt für die Wohnungswirtschaft eine erhebliche regulatorische Entlastung. Wohnungsunternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten fallen künftig grundsätzlich nicht mehr unter die verpflichtenden Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Damit werden erhebliche Kosten, Haftungsrisiken und organisatorische Belastungen vermieden.


1. Ausgangslage

CSRD und CSDDD sollten ursprünglich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferkettenverantwortung umfassend ausweiten. In der ursprünglichen Fassung wären zahlreiche mittelständische Wohnungsunternehmen direkt oder indirekt betroffen gewesen. Die Omnibus-Einigung korrigiert diesen Ansatz und begrenzt den Pflichtenkreis klar auf sehr große Unternehmen.

Für nicht berichtspflichtige Wohnungsunternehmen entfallen vollständig:

  • die verpflichtende ESG-Berichterstattung nach CSRD
  • die Anwendung der umfangreichen ESRS-Standards
  • externe Prüfungen („Limited Assurance“) durch Wirtschaftsprüfer

Bewertung:
In der Praxis werden jährlich hohe fünf- bis sechsstellige Kosten für Beratung, IT-Systeme, Personal und Prüfung vermieden. Zudem sinken Haftungsrisiken, die sich aus unvollständigen oder fehlerhaften ESG-Angaben ergeben hätten. Kommentar der Wohnungswirtschaft: Der Himmel bewahre uns vor der Heerschar kostenpflichtiger Berater, die nun über uns hergefallen wären. Die treiben die sowieso schon angespannten Mietkosten dadurch weiter in die Höhe.


3. Entlastung durch Wegfall der CSDDD-Pflichten

Ebenso entfällt die Pflicht zur Einführung umfassender Lieferketten-Sorgfaltssysteme. Nicht erforderlich sind unter anderem:

  • systematische ESG-Risikoprüfungen von Lieferanten
  • Audits und Dokumentationspflichten im Bau- und Handwerksbereich
  • neue Compliance-, Haftungs- und Versicherungsstrukturen

Besonders relevant ist der Schutz vor indirekter Bürokratielast: Mittelständische Wohnungsunternehmen müssen deutlich seltener ESG-Daten für größere Geschäftspartner liefern.


4. Wirkung auf die Wohnungswirtschaft

Die Omnibus-Einigung wirkt als Stabilisierungsfaktor in einem angespannten Umfeld aus steigenden Baukosten, Zinsen und energetischen Anforderungen. Anstelle neuer Bürokratielasten bleiben Ressourcen frei für:

  • Bestandserhalt und Modernisierung
  • energetische Maßnahmen nach nationalem Recht
  • soziale und quartiersbezogene Investitionen

Nachhaltigkeit bleibt möglich – aber nicht mehr zwingend mit europarechtlicher Vollregulierung verbunden.


5. Fazit

Die EU-Omnibus-Einigung bedeutet keinen Rückschritt im Klimaschutz, sondern eine realistische Priorisierung.  Für die Wohnungswirtschaft heißt das:

mehr Planungssicherheit
weniger Fixkosten
mehr Spielraum für Investitionen im Bestand

Die Entscheidung stärkt insbesondere den mittelständischen Wohnungssektor und verhindert eine regulatorische Überforderung ohne erkennbaren Mehrwert.

Aber: Die finanziellen Konsequenzen aller Entscheidungen rund um den Praxispfad, sprich die SOLL-Kosten der Dekarbonisierung nach sauber erstellter IST-Dokumentation werden  unverändert eingefordert: von Kreditinstituten, Aufsichtsräten, im Rahmen weiter bestehender Veröffentlichungspflichten