Sozialverträgliche Wärmepreise: NRW folgt dem Tiefengeothermie-Beispiel Berlins

Die Wohnungswirtschaft erhält weitere massive Unterstützung zur Dekarbonisierung ihrer Bestände. Ob über eigene Vorhaben oder als Abnehmer dekarbonisierter Fernwärme: NRW stellt nun Finanzmittel zur Umsetzung tiefengeothermischer Vorhaben zur Verfügung und baut seine Förderung aus. Das Land unterstützt künftig unter anderem auch Erkundungsbohrungen. Zudem wird die Absicherung des Fündigkeitsrisikos für Produktionsbohrungen ausgeweitet. Das heißt konkret: Wird nicht genug heißes Wasser in der Tiefe gefunden, übernimmt das Land bis zu 60 Prozent der Kosten. 

Ministerin Neubaur: „Für die nachhaltige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung der Zukunft heben wir den Schatz unter unseren Füßen. Mit unserer verbesserten Förderung geben wir Kommunen und Versorgern Rückenwind, um jetzt in sichere und bezahlbare Wärme aus der Region zu investieren. Das lohnt sich für alle: Für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Unternehmen – und natürlich für unser Klima.“

Pressemitteilung Wirtschaft.NRW

Neubaur folgt damit den Ministerinnen (Senatorinnen) Giffey (SenWEB) und Schreiner bzw. Bonde (SenMVKU) in Berlin, die ebenfalls bereits zusammen mit der Landesgeologie eine Suche nach den attraktivsten Bohrplätzen 2023 gestartet und dann 2024 ausgewertet hatte: hier wurden aus 12 untersuchten Bohrstandorten letztendlich drei Projekte ausgesucht und deren Bohr-Aufwand übernommen.

Bericht aus der “TGA-Praxis”

So verstärkt nun auch NRW seine Unterstützung für Geothermie-Projekte nach ähnlichem Ablaufmuster:

Förderung für Erkundungsbohrungen: In vielen Regionen in NRW ist der Untergrund grundsätzlich für die Gewinnung von Erdwärme geeignet. Um den Untergrund neben seismischen Messungen noch präziser mit Bohrungen zu erkunden, können Unternehmen in NRW künftig Zuschüsse in Höhe von 60 Prozent der Kosten für Erkundungsbohrungen erhalten. Maximale Förderung: 8 Millionen Euro.

Verbesserte Risikoabsicherung: Das Land NRW übernimmt hier – analog zu den Zusagen in Berlin – Fündigkeitsrisiken und sichert die erste Bohrung ab sofort mit 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten ab. Maximale Absicherung: 10 Millionen Euro.

Förderprogramm ausgebaut: 40 Millionen Euro stellt die Landesregierung über einen Fonds der NRW.BANK für das Förderprogramm „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“ zur Verfügung. Damit werden die im Rahmen des Masterplans Geothermie zur Verfügung gestellten Mittel jetzt verdoppelt. Der Flächenverbrauch und der Eingriff ins Erdreich sind in der hydrothermalen Geothermie minimal.

Davon profitiert letztendlich auch die Wohnungswirtschaft, kann sie doch die so geschöpften Nullenergien in ihre Klimapfade vergünstigend einstellen. Auch die Mieter profitieren davon: CO2-Abgaben fallen dann nicht mehr an und die Gefahr explodierender warmer Betriebskosten (Gas, Öl…….) ist gebannt. Zudem lassen erste Umsetzungen erkennen, dass die Fernwärmepreise zumindest gleichbleiben können. Eine gute Wette auf die Zukunft sozialverträglicher Wärmekosten.