Beschlussempfehlung zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz liegt vor

Der Bundestag macht beim Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) den nächsten Schritt:
Die Beschlussempfehlung aus dem federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie liegt nun vor – die zweite und dritte Lesung können damit folgen.

Erste Lesung GeoBG, Quelle: Deutscher Bundestag

Worum es geht

Das GeoBG soll den Ausbau der tiefen und oberflächennahen Geothermie beschleunigen und die Wärmewende voranbringen.
Zentrale Punkte:

  • schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren,
  • Rechtsklarheit bei Wasser- und Bergrecht,
  • bessere Investitionsbedingungen,
  • stärkere Integration in kommunale Wärmenetze.

Der Gesetzentwurf ist unter BT-Drs. 21/1928 im DIP abrufbar und parallel im Bundesrat als BR-Drs. 382/25 registriert.

Warum das wichtig ist

Geothermie gilt als eine der wenigen grundlastfähigen erneuerbaren Energiequellen im Wärmesektor.
Sie kann lokale Wärmenetze stabilisieren, fossile Energien ersetzen und die Importabhängigkeit reduzieren – besonders in dicht besiedelten Räumen wie Berlin, München oder dem Rhein-Main-Gebiet.

Der weitere Fahrplan

Nach der Beschlussempfehlung folgen:

  1. zweite und dritte Lesung im Bundestag,
  2. Zustimmung des Bundesrats,
  3. Inkrafttreten – voraussichtlich noch im vierten Quartal 2025.

Damit könnte das GeoBG einer der zentralen Rechtsrahmen der deutschen Wärme- und Standortpolitik werden.


📘 Quellen:
Deutscher Bundestag (BT-Drs. 21/1928), Bundesrat (BR-Drs. 382/25), Ausschuss für Klimaschutz und Energie