Beschlussempfehlung zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz liegt vor
Der Bundestag macht beim Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) den nächsten Schritt:
Die Beschlussempfehlung aus dem federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie liegt nun vor – die zweite und dritte Lesung können damit folgen.

Worum es geht
Das GeoBG soll den Ausbau der tiefen und oberflächennahen Geothermie beschleunigen und die Wärmewende voranbringen.
Zentrale Punkte:
- schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren,
- Rechtsklarheit bei Wasser- und Bergrecht,
- bessere Investitionsbedingungen,
- stärkere Integration in kommunale Wärmenetze.
Der Gesetzentwurf ist unter BT-Drs. 21/1928 im DIP abrufbar und parallel im Bundesrat als BR-Drs. 382/25 registriert.
Warum das wichtig ist
Geothermie gilt als eine der wenigen grundlastfähigen erneuerbaren Energiequellen im Wärmesektor.
Sie kann lokale Wärmenetze stabilisieren, fossile Energien ersetzen und die Importabhängigkeit reduzieren – besonders in dicht besiedelten Räumen wie Berlin, München oder dem Rhein-Main-Gebiet.
Der weitere Fahrplan
Nach der Beschlussempfehlung folgen:
- zweite und dritte Lesung im Bundestag,
- Zustimmung des Bundesrats,
- Inkrafttreten – voraussichtlich noch im vierten Quartal 2025.
Damit könnte das GeoBG einer der zentralen Rechtsrahmen der deutschen Wärme- und Standortpolitik werden.
📘 Quellen:
Deutscher Bundestag (BT-Drs. 21/1928), Bundesrat (BR-Drs. 382/25), Ausschuss für Klimaschutz und Energie