Geothermie-Beschleunigungsgesetz und KfW-Finanzierung: Wie Verfahrenstempo und Risikoabsicherung zusammenwirken
Berlin, den 22.12.2025
Liquiditäts-schonend und mit Risikobegrenzung: so könnte die Wohnungswirtschaft selbst an die kostengünstige Gestaltung der Nullemissionsplanung in Quartieren herangehen: Nach Beschluss des Bundesrates vom 19.12.2025 (Geothermie-Beschleunigungsgesetz GeoBG) und der Mitteilung der KfW vom 18.12.2025 über das neue Tiefengeothermie-Förderprogramm sind belastbare Leitplanken für neue Planungshorizonte bis in die Infrastruktur hinein für die Wohnungswirtschaft denkbar und unterstützen die sozialverträgliche Wärmepreis-Gestaltung auf Jahrzehnte ohne Gefahr steigender CO2-Kostenanteile.
1) GeoBG – legislative Fakten (Beschluss, Verkündung, Inkrafttreten)
a) Bundestag: beschlossen am 4. Dezember 2025. Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf (in geänderter Ausschussfassung) am 04.12.2025 angenommen: Link
b) Bundesrat: beschlossen am 19. Dezember 2025
c) Rechtswirksamkeit / Inkrafttreten: an die Verkündung im Bundesgesetzblatt gekoppelt: zum 01.01.2026 erwartet
2) KfW-Tiefengeothermie-Förderung – Programmdaten und Verfahren
a) Programmname und KfW-Nummer
Name: „KfW-Förderkredit Geothermie“
Kredit Nr.: 572 (Link)
KfW-Pressemitteilung zum Start (18. Dezember 2025): Link
c) Start / Einordnung
Die KfW kommuniziert den Start zum 18. Dezember 2025 (zusammen mit BMWE und Munich Re) als neue Förderung zur kommunalen und industriellen Wärmeversorgung.
d) Beantragungsverfahren (Schrittfolge laut KfW)
Das Verfahren läuft nicht wie ein „einfacher Online-Zuschuss“, sondern als kreditbasiertes, vorgeprüftes Modell:
- Projektübersicht einreichen (über Kontaktformular → Zugang zu Projektdatenraum → Upload)
- Vorprüfung durch Munich Re (grundsätzliche Förderfähigkeit / Fündigkeitsrisiko-Einschätzung)
- Vollständige Absicherung strukturieren: Munich Re sichert einen Anteil; der Rest über Bundesgarantie; im Schadensfall Mechanik über Teilschulderlass
- Details zur Absicherung abstimmen (Risiken, Maßnahmen, realistische Ertragserwartung etc.)
- Erst nach Bestätigung: Antragstellung bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank/Finanzierungspartner), der an die KfW weiterleitet
- Zusage → Kreditvertrag → Abruf (komplett oder in Tranchen)
3) Einordnung der „Korrelation“ (und ausdrücklich: keine zwingende Abhängigkeit)
- Inhaltlich passen die Instrumente zusammen: GeoBG zielt auf Verfahrens-/Genehmigungsbeschleunigung, KfW 572 auf Finanzierung + Fündigkeitsrisiko-Absicherung.
- Aber: Es gibt keine zwingende Abhängigkeit im Sinne von „KfW nur, wenn GeoBG schon gilt“ oder „GeoBG nur wirksam, wenn KfW-Förderung läuft“ – das KfW-Programm ist eigenständig beschrieben und hat ein eigenes Antrags-/Vorprüfverfahren.
Mit dem politischen Ziel, die Wärmewende zu beschleunigen und fossile Energieträger im Wärmesektor zu ersetzen, rückt die Tiefengeothermie – als größte Nullemissionsquelle für Wärme – stärker in den Fokus von Gesetzgebung und Förderung. Zusammen mit ellen aktuellen und zukünftigen Förderoptionen ergeben sich für die Wohnungswirtschaft zwei Optionen, hier ohne Beteiligung der Versorger vorzugehen:
- Eigennutzung für große Quartiere
- Management neuer Energie-Genossenschaften unter Einbezug der Kreditkraft dritter Parteien speziell in Außenbezirken
Zwei Instrumente stehen dabei der Wohnungswirtschaft zur Verfügung: das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) und das aktuell – Stand 12/25 – neue bzw. angepasste Finanzierungsinstrumente der KfW. In der öffentlichen Diskussion werden beide häufig gemeinsam genannt. Tatsächlich besteht zwischen ihnen eine inhaltliche und zeitliche Korrelation – jedoch keine zwingende rechtliche Abhängigkeit. Hinzu kommen diverse weitere Förderprogramme, die – ergänzend zum hier nicht thematisierten BEG EM – zur Verfügung stehen.:
Unterschiedliche Ansatzpunkte, gemeinsames Ziel
Das GeoBG und die KfW-Programme adressieren verschiedene Engpässe, die Projekte der Nullemissionsplanung auf Basis der Tiefengeothermie bislang gebremst haben:
- GeoBG: Schwerpunkt auf der Planungs- und Genehmigungsphase
Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu zählen klarere Zuständigkeiten, verkürzte Abläufe und eine bessere Verzahnung einzelner Genehmigungsschritte – insbesondere bei Bohrungen, Oberflächenanlagen und zugehöriger Wärmeinfrastruktur wie Leitungen und Speicher. - KfW-Finanzierungsinstrumente: Schwerpunkt auf Kapitalbereitstellung und Risikoabsicherung
Neue Förderkredite und Absicherungsmechanismen setzen vor allem beim hohen Anfangsrisiko der Tiefengeothermie an, insbesondere beim Fündigkeitsrisiko in der Bohrphase. Durch zinsgünstige Kredite und Risikoübernahmen sollen Investitionen trotz unsicherer Ertragslage ermöglicht werden. Ursprünglich für Versorger konzipiert, ist dieses Programm klar für die Wohnungswirtschaft als aktiver Antragsteller geeignet.
Beide Instrumente verfolgen somit dasselbe übergeordnete Nullemissions-Ziel im Gebäudesektor: mehr Geothermieprojekte in die Umsetzung zu bringen. Sie greifen aber an unterschiedlichen Stellen der Wertschöpfungskette an.
Die Korrelation: politisch abgestimmt, sachlich komplementär
Die enge zeitliche Abfolge von GeoBG und neuen KfW-Angeboten ist kein Zufall. Sie spiegelt einen koordinierten politischen Ansatz wider:
- Beschleunigte Verfahren senken das Projektrisiko indirekt, weil Zeitverzug ein zentraler Kostentreiber ist.
- Verbesserte Finanzierung erhöht die Bereitschaft von Kommunen, Stadtwerken und Projektentwicklern, überhaupt in die risikoreiche Explorations- und Bohrphase einzusteigen.
In Kombination entsteht ein komplementäres Wirkungsgefüge:
Das GeoBG erhöht die Planbarkeit, die KfW senkt das finanzielle Risiko. Erst das Zusammenspiel beider Elemente adressiert zwei der größten strukturellen Hürden der Tiefengeothermie gleichzeitig.
Keine zwingende Abhängigkeit – ein zentraler Punkt
Wichtig ist jedoch eine klare Einordnung:
Es besteht keine zwingende Abhängigkeit zwischen dem GeoBG und den KfW-Finanzierungsprogrammen.
- Das GeoBG ist keine formale Voraussetzung, um KfW-Fördermittel zu beantragen.
- Umgekehrt sind KfW-Kredite nicht an die Anwendung oder den Bestand des GeoBG gekoppelt.
- Beide Instrumente können auch unabhängig voneinander wirken:
- Ein Projekt kann von beschleunigten Genehmigungen profitieren, ohne KfW-Mittel in Anspruch zu nehmen.
- Ebenso kann ein Projekt KfW-Finanzierung nutzen, selbst wenn einzelne Genehmigungsschritte weiterhin zeitaufwendig sind.
Die Korrelation ist daher strategisch und politisch, nicht juristisch oder administrativ.
Bedeutung für die Tiefengeothermie in der wohnungswirtschaftlichen Praxis
Für Projektentwickler und öffentliche Akteure ergibt sich daraus ein klareres Bild der Rahmenbedingungen:
- Die Verfahrensbeschleunigung reduziert das sogenannte „Zeitrisiko“, was sich positiv auf Finanzierungskosten auswirken kann.
- Die Risikofinanzierung der KfW adressiert gezielt das Fündigkeitsrisiko, das durch gesetzliche Beschleunigung allein nicht lösbar ist.
- Zusammen verbessern beide Instrumente die wirtschaftliche Darstellbarkeit von Tiefengeothermieprojekten – insbesondere für kommunale und wohnungswirtschaftlich gemanagte Wärmenetze.
- Für die Wohnungswirtschaft sind die Eigenkapital-Kosten sowie die CAPEX-OPEX-Korrelation projektentscheidend und noch weit davon entfernt, abgestimmt ins Ziel gebracht werden zu können. Dies bedarf der Diskussion und Abstimmung mit allen Stakeholdern vor dem Hintergrund erreichbarer Horizonte der CO2-Einsparung und Sozialverträglichkeit in Städten und auf dem Land.
Fazit
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz und die neuen KfW-Finanzierungsprogramme stehen in einem klaren sachlichen Zusammenhang, weil sie unterschiedliche, aber komplementäre Hemmnisse der Tiefengeothermie adressieren. Die Bedeutung für die Nullemissionsplanung: Es handelt sich um die unbestritten größte volkswirtschaftlich bedeutende Nullemissionsquelle überhaupt, gefolgt von weiteren geothermischen Potenzialen aus mittleren und oberflächennahen Quellen. Ihre Korrelation ist politisch gewollt und funktional sinnvoll, doch sie sind nicht voneinander abhängig. Gerade diese fehlende Zwangskopplung erhöht die Flexibilität für Projektträger – und dürfte ein wesentlicher Grund sein, warum beide Instrumente gemeinsam als wichtiger Impuls für den Ausbau der Tiefengeothermie wahrgenommen werden.
Parallel zu den altgewohnten BEG EM-Förderungen kommen nun völlig neue, in der Dimension früher unvorstellbare Förderprogramme auf die Wohnungswirtschaft zu. Zwar waren diese politisch sicherlich in Richtung der Versorger gemünzt. Das lenkt aber nicht von der Tatsache ab, dass dieser Handlungsrahmen auch allen “Anwendern”, sprich der Wohnungswirtschaft zusteht. Denkbar sind zwei Nutzungs-Horizonte: Eigenversorgung städtischer Großquartiere und kooperative Versorgung von (auch zukünftig) unversorgten städtischen Quartieren sowie Außenbezirken in Form offener Genossenschaften unter fachlich versierter Lenkung erfahrener Wohnungswirtschaftler.