Experten-Anhörung zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz im Deutschen Bundestag am 05.11.2025 vor der zweiten Lesung

Am 5. November 2025 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern“ statt. Geladen waren Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen. Ziel der Anhörung war es, Chancen, Risiken und praktische Herausforderungen der vorgesehenen Regelungen zu beleuchten.

Die unterschiedlichen Geothermie-Ressourcen, Quelle: GFZ Potsdam

Tabelle 1: Kernaussagen der angehörten Verbände und Institutionen

Vertreter / Organisation und ihre Zentrale Positionen / Forderungen

Gregorr Dilger – Bundesverband Geothermie (BVG): Bessere Verzahnung mit UVP- und Wasserrecht; schnellere Verfahren durch Anzeige statt Erlaubnis; Investitionssicherheit stärken.

Martin Weyand – BDEW: Klarere Definitionen, Ausschlüsse in Schutzzonen, realistische Fristen im Bergrecht, Kohärenz zu UVPG/AwSV sicherstellen.

Dr. Klaus Ritgen – Kommunale Spitzenverbände: Trinkwasserschutz priorisieren; keine faktische Erlaubnisfreiheit für Wasser-Wasser-Wärmepumpen; ausgewogene Abwägung öffentlicher Interessen.

Dr. Cornelia Nicklas – Deutsche Umwelthilfe (DUH): Umwelt- und Gesundheitsschutz stärker berücksichtigen; bundesweite Geothermie-Strategie erforderlich.

Dr. Karin Thelen – Stadtwerke München (SWM): Praxisnahe Regelungen und Genehmigungsprozesse; Planungs- und Investitionssicherheit für kommunale Wärmeversorger.

Fabian Ahrendts – Fraunhofer IEG: Technische Machbarkeit und Skalierung hervorheben; Rahmenbedingungen für großtechnische Wärmepumpen verbessern.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto – RUB / Energierecht: Juristische Klarstellung zu BBergG und WHG notwendig; realistische Fristen, saubere Trennung von Umwelt- und Wasserbelangen.

Patrick Hinze – Munich Re: Risikoperspektive aus Sicht der Versicherungswirtschaft; keine schriftliche Stellungnahme vorgelegt.

Tabelle 2: Gesetzliche Bezugspunkte der Diskussionsinhalte

Gesetz / Paragraph – Bezug und Thema in der Anhörung

  • BBergG (§§ 56, 57e)
  • Fristenregelung für Genehmigungen; Diskussion um Verkürzung und Umsetzbarkeit.
  • WHG (§ 49)
  • Grundwasserschutz und Zulassungsverfahren für Wasser-Wasser-Wärmepumpen; Streit um Erleichterungen.
  • UVPG
  • Prüfverfahren und Umweltverträglichkeitsbewertung bei Tiefengeothermie; Forderung nach effizienter Verzahnung.
  • AwSV
  • Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Kohärenz mit WHG gefordert.
  • Wärmeplanungsgesetz (WPG)
  • Einbindung der Geothermie in kommunale Wärmeplanung; Ausbaupotenziale und Praxisbezug.

Ausführliche Kritik

Analyse und Bewertung der Anhörung

Die Anhörung machte deutlich, dass die Mehrheit der Verbände und Sachverständigen den beschleunigten Ausbau der Geothermie grundsätzlich unterstützt, gleichzeitig jedoch auf Umsetzungsrisiken hinweist. Ein Schwerpunkt lag auf dem Ausgleich zwischen Planungsbeschleunigung und Umweltverträglichkeit. Besonders die Vertreter aus den kommunalen Spitzenverbänden und dem BDEW mahnten, dass ein übermäßiger Zeitdruck bei Genehmigungen zu Qualitätsverlusten führen könnte. Angesichts des Ziels des Gesetzes, die “Beschleunigung” sicherlich ein ungewollt heiterer Aspekt des deutschen Amtsschimmels: Beschleunigung????? Bloß nicht!!!!!

Fachlich war Konsens, dass das Geothermie-Beschleunigungsgesetz eine wichtige Grundlage für die Wärmewende bildet, jedoch ergänzende Anpassungen im Berg- und Wasserrecht gewünscht sind. Der Bundesverband Geothermie sowie die Stadtwerke München hoben hervor, dass eine bessere Verzahnung mit dem Wärmeplanungsgesetz sowie bundeseinheitliche Genehmigungsstandards entscheidend sind, um Investitionssicherheit zu schaffen.

Kritische Stimmen, insbesondere von der Deutschen Umwelthilfe und den kommunalen Spitzenverbänden, betonten, dass der Schutz des Grundwassers und die Einhaltung umweltrechtlicher Standards Vorrang behalten müssen. Einigkeit bestand darin, dass der Gesetzgeber eine Balance zwischen Beschleunigung, Rechtssicherheit und Umweltschutz finden muss.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wertet die Anhörung derzeit aus. Eine Beschlussempfehlung zur zweiten und dritten Lesung im Bundestag wird voraussichtlich im Laufe des Novembers 2025 vorgelegt. Der Bundesrat hat sich zuvor grundsätzlich zustimmend geäußert, mit Korrekturvorschlägen zu den Ziffern 25 (Fristen im Bergrecht) und 33 (Wasserrechtliche Erleichterungen). Das Inkrafttreten des Gesetzes ist frühestens zum ersten Quartal 2026 zu erwarten.