Hohe neue Fördersummen  zur Dekarbonisierung ganzer Wohnungsportfolien

Unsere Praxisgruppe hatte am Beispiel der CAPEX-intensiven Tiefengeothermie ein umfassendes Townhall-Gespräch mit allen Stakeholdern zusammen mit der IHK Berlin umgesetzt. Für die Einordnung  der Finanz-Strategien zur Dekarbonisierung ganzer Portfolien war diese erweiterte Perspektive besonders wichtig. Ingeborg Esser hatte dies am Beispiel der kapital-intensivsten Quellen skizziert: der 16,4 Milliarden schweren Programme KfW 548 und 549. Dies wird der Schwerpunkt unserer ersten Wissenstransfer-Offensive. Zur geplanten Online-Konferenz tragen Führungskräfte der Wohnungswirtschaft aus der Praxis vor. Dazu laden wir separat ein.

Die neuen KfW-Programme ergänzen die – dagegen schmal erscheinenden – Förderungen der BEG (hier ausdrücklich kein Gegenstand). Sie sind jedoch nicht allein auf die Wohnungswirtschaft und auf die Finanzierung einer einzelnen Nullemissions-Quelle zugeschnitten. Eingeschlossen sind exakt alle aktuell benötigten  Nullemissionsquellen, in denen nichtfossile Wärmeenergien, Speicher, Großwärmepumpen, Netze und digitale Steuerung miteinander verbunden werden. Antragsberechtigt sind auch Versorger, Contractoren etc.

Gleichberechtigte Finanzierung unterschiedlicher Wärmequellen

Neben der Tiefengeothermie können insbesondere folgende Technologien und Systemkomponenten über die KfW-Programme 548 und 549 finanziert werden:

Technologie oder SystemFinanzierung über KfW 548/549Einordnung
Tiefengeothermieausdrücklich vorgesehenGeothermieanlage einschließlich der Einbindung in ein Wärme- oder Kältenetz
Oberflächennahe Geothermiegrundsätzlich möglichGeothermische Wärmequelle, üblicherweise in Verbindung mit Wärmepumpen
Gewässerwärmegrundsätzlich möglichNutzung von Fluss-, See- oder Grundwasserwärme mittels Wärmepumpe und Netzeinbindung
Industrielle und gewerbliche Abwärmeausdrücklich vorgesehenErschließung, Nutzbarmachung und Einbindung der Abwärme in ein Wärme- oder Kältenetz
Sonstige Abwärmeausdrücklich vorgesehenbeispielsweise Abwärme aus Rechenzentren, Abwasser oder technischen Prozessen
Wärmespeicherausdrücklich vorgesehenNeubau, Erweiterung und Modernisierung von Speichern für Wärme- und Kältenetze
Eisspeichergrundsätzlich möglichthermischer Speicher, üblicherweise in Verbindung mit Wärmepumpen und einem Netzsystem
Kalte Nahwärme- und Anergienetzegrundsätzlich möglichWärme- beziehungsweise Kältenetze mit dezentraler Temperaturanhebung durch Wärmepumpen
Klassische Wärme- und Kältenetzeausdrücklich vorgesehenNeubau, Erweiterung, Modernisierung und Optimierung
Wärmeübergabestationenausdrücklich vorgesehenErrichtung und Anschluss einschließlich vorbereitender Maßnahmen
Großwärmepumpenausdrücklich vorgesehenzentrale Temperaturanhebung für Umweltwärme, Geothermie oder Abwärme
Solarthermieanlagenausdrücklich vorgesehenEinspeisung erneuerbarer Wärme in ein Wärme- oder Kältenetz
Power-to-Heat-Anlagenausdrücklich vorgesehenUmwandlung von Strom in Wärme zur Einspeisung in das Versorgungssystem
Digitalisierung und Netzsteuerunggrundsätzlich möglichsoweit sie unmittelbar zur geförderten Anlage oder zum Wärme- beziehungsweise Kältenetz gehört

Auch integrierte und hybride Versorgungskonzepte können so finanziert werden. Ein Projekt kann beispielsweise oberflächennahe Geothermie, Großwärmepumpen, einen Eisspeicher, ein kaltes Nahwärmenetz und digitale Netzsteuerung miteinander verbinden. Ebenso denkbar ist die Kombination von Gewässerwärme, industrieller Abwärme oder Solarthermie mit saisonalen Speichern und weiteren erneuerbaren Erzeugern.

Damit eröffnen sich gerade für die Wohnungswirtschaft neue Handlungsmöglichkeiten. Abhängig von den lokalen Potenzialen kann ein finanzierbarer Dekarbonisierungspfad auf Tiefengeothermie, oberflächennaher Geothermie, Gewässerwärme, Abwärme oder einer Kombination mehrerer Quellen sowie Speichern  beruhen.

Ein neuer Finanzierungsbaukasten für die Wohnungswirtschaft

Wohnungsunternehmen sollten die Programme 548 und 549 deshalb nicht nur als Finanzierungsangebote für einzelne technische Projekte betrachten. Zusammen mit dem KfW-Förderkredit Geothermie 572, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und der Absicherung des Fündigkeitsrisikos durch Munich Re entsteht ein neuer Instrumentenbaukasten, mit dem sich unterschiedliche Projektphasen und Risiken abbilden lassen. Ingeborg Esser hatte folgende Förderungen in eine Reihe gestellt:

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – BEW unterstützt zunächst Machbarkeitsstudien und Transformationspläne und kann anschließend Investitionen in erneuerbare Wärmeerzeugung, Speicher und Netzinfrastruktur bezuschussen.

Der KfW-Förderkredit Geothermie 572 setzt in der risikoreichen Erschließungsphase tiefer und mitteltiefer Geothermie an. Er finanziert Bohrungen ab 400 Metern mit bis zu 25 Millionen Euro pro Bohrprojekt.

Die mit dem Programm 572 verbundene Absicherung des Fündigkeitsrisikos durch Munich Re adressiert das zentrale Risiko, dass eine Bohrung nicht die erforderliche Temperatur oder Schüttung erreicht. Voraussetzung sind eine fachliche Projektprüfung und die Versicherbarkeit des konkreten Vorhabens.

Der KfW-Investitionskredit Energieversorgung 548 ermöglicht anschließend die langfristige Finanzierung von Erzeugungsanlagen, Wärmepumpen, Speichern, Wärme- und Kältenetzen, Übergabestationen und digitaler Infrastruktur. Die Haftungsfreistellung von 50 Prozent kann den finanzierenden Banken die Kreditvergabe erleichtern.

Der KfW-Konsortialkredit Energieversorgung 549 bietet für größere Investitionsvolumina flexible Konsortialstrukturen, bei denen die KfW einen Teil des Finanzierungsrisikos übernimmt.

Diese Instrumente dürfen nicht schematisch addiert werden. Für jedes Vorhaben sind Förderfähigkeit, zeitliche Abfolge, Kumulierungsregeln, Beihilferecht und Finanzierungsstruktur individuell zu prüfen. Zusammengenommen eröffnen sie jedoch erstmals die Möglichkeit, von der Potenzialanalyse über die Risikoabsicherung und Erschließung bis zum Aufbau der vollständigen Wärmeinfrastruktur eine weitgehend geschlossene Finanzierungskette bis zu einem SOLL-Pfad  zu entwickeln.

Jetzt den Blick auf das Portfolio bis 2035 richten!

 Nutzen Sie diese Instrumente nicht erst dann, wenn einzelne Heizungsanlagen ersetzt werden müssen. Beginnen Sie jetzt mit einer portfolioübergreifenden Planung bis 2035. Mittelpunkt sollte nicht mehr die Frage stehen, welches Gebäude als Nächstes eine neue Heizung benötigt. Entscheidend ist vielmehr:

Welche Bestände lassen sich zu Versorgungsclustern und Quartieren zusammenfassen?

Wo bestehen Potenziale für den Einsatz der o.g. Nullemissions-Energien im existenten Netz des Versorgers oder für neue, eigene Netze?

Wo können kalte oder klassische Nahwärmenetze selbst aufgebaut oder bestehende Netze erweitert werden?

Welche Speicher und Großwärmepumpen werden für ein integriertes Versorgungssystem benötigt?

Welche Nullemissions-Energien können über BEW bezuschusst und anschließend über KfW 548 oder 549 langfristig finanziert werden?

Wo eröffnet KfW 572 in Verbindung mit der Fündigkeitsabsicherung durch Munich Re erstmals einen tragfähigen Zugang zur Tiefengeothermie?

Wie wirken sich die unterschiedlichen Lösungen auf Investitionsbedarf, Betriebskosten, CO₂-Kosten, Warmmieten und den langfristigen Wert der Immobilien aus?

Aus diesen Fragen kann ein belastbarer Dekarbonisierungs- und Finanzierungsfahrplan für das gesamte Portfolio entstehen. Er verbindet technische Potenziale mit Investitionszeitpunkten, Fördermitteln, Fremdkapital, Betriebsmodellen und der Entwicklung der warmen Betriebskosten.

Das Ziel sollte sein, bereits heute festzulegen, welche Bestände bis 2030, 2032 und 2035 in welche erneuerbaren Versorgungsstrukturen überführt werden. Dadurch werden aus einzelnen, reaktiv ausgelösten Heizungsvorhaben planbare Investitionsprogramme. Gleichzeitig können Projekte gebündelt, Förderanträge vorbereitet, Finanzierungspartner frühzeitig eingebunden und Wärmeliefer- oder Betreibermodelle entwickelt werden.

Die zentrale Botschaft lautet deshalb:

KfW 548 und 549 finanzieren nicht nur Tiefengeothermie. Gemeinsam mit KfW 572, BEW und der Fündigkeitsabsicherung durch Munich Re bilden sie einen strategischen Instrumentenbaukasten für die Dekarbonisierung ganzer Wohnungsportfolios.

Die Wohnungswirtschaft sollte diese neue Konstellation jetzt nutzen: nicht nur zur Finanzierung einzelner Anlagen, sondern zur Entwicklung umfassender, bis 2035 finanzierbarer Dekarbonisierungspfade.

Denn die Wärmewende wird nicht allein im Heizungskeller entschieden. Sie wird dort erfolgreich, wo Gebäude zu Quartieren, Wärmequellen zu Versorgungssystemen und Klimaziele zu langfristig finanzierbaren Investitionsstrategien verbunden werden.