Wärmenetzpaket: Warum die Wohnungswirtschaft jetzt vom Abnehmer zum Mitgestalter werden kann
Wenn das Bundeskabinett die Eckpunkte für das Wärmenetzpaket beschließt, ist das für viele Beobachter zunächst eine weitere Etappe im Umbau des Energierechts. Für die Wohnungswirtschaft ist es weit mehr. Kaum eine andere Branche trägt die Folgen der bisherigen Fernwärmeregulierung so unmittelbar mit – über Betriebskostenabrechnungen, Modernisierungsentscheidungen, CO2-Kostenumlage und nicht zuletzt über das Vertrauen der eigenen Mieterinnen und Mieter.

Quelle: CO2zero, maschinell gestützt
Doch gerade deshalb greift es zu kurz, das Wärmenetzpaket ausschließlich als neues Regelwerk für Fernwärmepreise zu betrachten. Hinter der aktuellen Debatte steht eine viel grundsätzlichere Frage:
Welche Rolle kann die Wohnungswirtschaft künftig im Wärmemarkt überhaupt spielen – die des weitgehend gebundenen Abnehmers oder die eines aktiven Mitgestalters der Wärmeversorgung ihrer Quartiere?
Diese Frage wollen wir am 31. August 2026 bei unserer Townhall-Konferenz in der IHK Berlin gemeinsam mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, Energiewirtschaft, Tiefengeothermie und weiteren Akteuren diskutieren. Damit trifft die aktuelle politische Debatte unmittelbar auf diejenigen, die ihre Konsequenzen in der Wohnungswirtschaft tragen und deren Interessen jetzt in die weitere Ausgestaltung eingebracht werden müssen.
Fernwärme: Die Wohnungswirtschaft trägt das Risiko, wird aber kaum einbezogen
Fernwärme ist für Wohnungsunternehmen kein abstraktes energiepolitisches Thema. Sie ist ohne ein zu Ende gedachtes Regelwerk ein handfestes wirtschaftliches Risiko. Wohnungsunternehmen gehören zu den größten Kunden der Fernwärmeversorger. Preissteigerungen landen über die Betriebskosten bei ihren Mieterinnen und Mietern – während die Unternehmen selbst aufgrund der lokalen Monopolstrukturen kaum über die Verhandlungsmacht verfügen, die bei anderen großen Beschaffungsvorgängen selbstverständlich wäre.
Hinzu kommt die Tatsache, dass die Wohnungsunternehmen die Kreditwürdigkeit der Wärmeabnahme über Millionen Mietparteien garantieren – doch den Nutzen nach dem Kreditwesengesetz KWG haben diejenigen, diese fremd zugetragene Kreditwürdigkeit aggregieren, Fördermittel beantragen und das Projekt leiten – das sind meist die Versorger.
Der GdW hat deshalb zu Recht Transparenz, nachvollziehbare Dekarbonisierungsstrategien und wirksame Kontrolle der Wärmenetze eingefordert. Die dahinterstehende Botschaft ist ebenso einfach wie entscheidend: Klimaschutz darf nicht zum Kostentreiber für die Mieter werden.
Das Wärmenetzpaket greift einen Teil dieser Forderungen auf.
Eine verpflichtende Preistransparenzplattform (nach der bereits existierenden freiwilligen Plattform waermepreise.info) soll erstmals eine breitere Vergleichbarkeit schaffen. Die Preisaufsicht soll gestärkt werden. Eine Schieds- beziehungsweise Schlichtungsstelle könnte Wohnungsunternehmen eine Alternative zum langwierigen Rechtsstreit mit lokalen Wärmeanbietern eröffnen. Und die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze schafft eine längerfristige Perspektive für Investitionen in Netze und Quartierslösungen.
Das sind wichtige Fortschritte. Aber sie lösen das Grundproblem noch nicht. Transparenz über den Preis ersetzt keinen Einfluss auf den Preis
Für die Wohnungswirtschaft besteht ein entscheidender Unterschied zwischen der Möglichkeit, einen Wärmepreis nachvollziehen zu können, und der Möglichkeit, seine Entstehung beeinflussen zu können. Genau hier muss die Debatte weitergeführt werden.
Denn selbst eine vollständig transparente Fernwärmerechnung beantwortet noch nicht die Frage, ob die zugrunde liegende Wärmeversorgung technisch und wirtschaftlich optimal organisiert ist. Sie beantwortet nicht, welche Erzeugungsquellen eingesetzt werden, welche Investitionskosten entstehen, wie hoch langfristig die Betriebskosten sind und welche Alternativen innerhalb eines Quartiers bestehen.
Und sie beantwortet vor allem nicht die Frage:
Warum sollte die Wohnungswirtschaft mit ihren großen zusammenhängenden Gebäudebeständen ausschließlich Wärmeabnehmer bleiben?
Wohnungsunternehmen verfügen über etwas, das für die künftige Wärmeversorgung von enormem Wert ist: langfristig kalkulierbare Wärmebedarfe, Kreditwürdigkeit, räumlich konzentrierte Bestände und damit eine Nachfrage, auf deren Grundlage neue Versorgungsstrukturen überhaupt erst wirtschaftlich entwickelt werden können.
Aus dieser Nachfrage kann Verhandlungsmacht entstehen – allerdings nur dann, wenn Wohnungsunternehmen ihre Interessen bündeln.
Die offene Rechnung bleibt die Refinanzierung
Das Wärmenetzpaket löst zudem eine der für Wohnungsunternehmen entscheidenden wirtschaftlichen Fragen noch nicht. Die Ausgestaltung des Kostenneutralitätsgebots soll erst im Zusammenhang mit der angekündigten Novellierung der Wärmelieferverordnung und der AVBFernwärmeV weiter geklärt werden.
Bis dahin bleibt ein grundlegendes Problem bestehen: Wohnungsunternehmen können aus Klimaschutzgründen auf eine neue Wärmeversorgung umstellen und zugleich Gefahr laufen, einen Teil der dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen zu müssen. Dies ist eine paradoxe Situation: Eine Regelung, die den Umstieg sozial absichern soll, kann Investitionen in den Umstieg zugleich wirtschaftlich erschweren.
Damit entsteht ein Zeitfenster, das die Wohnungswirtschaft nutzen kann.
Denn Transparenz, Preisaufsicht und Schlichtung behandeln vor allem die Bedingungen einer bestehenden Lieferbeziehung. Die strategische Herausforderung reicht weiter: Es geht darum, neue gemeinsame Wärmeversorgungsmodelle zu entwickeln, bevor für die kommenden Jahrzehnte erneut Abhängigkeiten festgeschrieben werden.
Tiefengeothermie verändert die Perspektive
Genau an diesem Punkt wird die Tiefengeothermie für die Wohnungswirtschaft interessant. Nicht als isolierte Technologie und nicht als pauschaler Ersatz jedes bestehenden Fernwärmesystems. Sondern als potenziell langfristige, lokal verfügbare und sozial verträgliche Wärmequelle, die dort, wo die geologischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für offene Systeme stimmen, Bestandteil neuer Quartiers- und Wärmenetzstrukturen werden kann. Dort, wo die Voraussetzungen nicht stimmen, können geschlossene Systeme zum Einsatz kommen.
Damit verschiebt sich die Diskussion. Die entscheidende Frage lautet dann nicht mehr nur:
„Was verlangt mein Fernwärmeversorger künftig pro Kilowattstunde?“
Sondern:
„Welche Wärmeversorgung können Wohnungsunternehmen, Energieversorger, Kommunen und Technologiepartner gemeinsam für ein Quartier entwickeln?“
Gerade große Wohnungsbestände können dabei zum Ausgangspunkt werden. Mehrere Wohnungsunternehmen können gemeinsam eine ausreichend große Wärmenachfrage bündeln, um Tiefengeothermie, Großwärmepumpen, Speicher, bestehende Wärmenetze und weitere lokale Energiequellen wirtschaftlich miteinander zu verbinden. Damit wird aus dem einzelnen Fernwärmekunden ein potenzieller Ankerkunde eines neuen Versorgungssystems.
Das Quartier wird zur eigentlichen Handlungsebene
Damit erweitert sich auch die Perspektive über die reine Wärmeversorgung hinaus.
Die zukünftige Energieversorgung der Wohnungswirtschaft wird nicht allein durch die Wahl eines neuen Wärmeerzeugers entschieden. Wärme, Strom, Photovoltaik, Speicher, digitale Messsysteme, Energiemanagement und Energy Sharing wachsen zunehmend zusammen.
Die entscheidende Einheit ist deshalb nicht mehr der einzelne Heizungskeller.
Die Zukunft der Wohnungswirtschaft entscheidet sich nicht dort im Heizungskeller – sondern im intelligent vernetzten Quartier.
Gerade deshalb sollte die aktuelle Fernwärmedebatte nicht darauf reduziert werden, bestehende Monopolstrukturen lediglich transparenter zu machen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist parallel zu prüfen, wo sie selbst zum Initiator neuer Versorgungsstrukturen werden kann.
Dafür können sich Wohnungsunternehmen zusammenschließen. In Hannover am Beispiel der Kooperation mit dem neuen Marktanbieter Eavor (für geschlossene Systeme) hat dies noch nicht funktioniert. Dort hat dann der Versorger Enercity die Initiative übernommen.
Die kommenden Monate sind das Zeitfenster, in dem die Wohnungswirtschaft ihre Positionen noch in die anstehenden regulatorischen Entscheidungen einbringen kann. Preisregeln, Kostenumlage und verbindliche Dekarbonisierungspfade sind noch nicht abschließend ausgestaltet.
Diesen Gedanken sollten wir weiterführen. Denn politisches Engagement über die Verbände ist eine Ebene. Eine zweite muss hinzukommen:
Wohnungsunternehmen sollten sich auch auf der Projektebene zusammenschließen.
Ein einzelnes Unternehmen mit einigen hundert Wohnungen besitzt gegenüber einem großen Wärmenetzbetreiber begrenzte Verhandlungsmacht. Mehrere Unternehmen mit einigen tausend oder zehntausend Wohnungen in räumlicher Nähe stellen dagegen einen erheblichen Wärmebedarf dar.
Im Fall der Berliner Gropiusstadt hat dies in den 90er Jahren des vorherigen Jahrhunderts bereits bestens funktioniert. Der Monopolist wurde im Rahmen eines neuen Ausschreibungsverfahren abgelöst, kohlebasierte Fernwärme auf Holzfeuerung durch ein neu gebautes Heizkraftwerk für 23.000 WE umgestellt. Der ökologische Aspekt war damals noch nicht in einem heute vergleichbaren Fokus.
Das Projekt RENEWAC in Berlin-Buch (Mix aus Wohnungs- und Nichtwohnungsquartieren) löst dies in einem deutlich kooperativeren Ansatz: So hat der Grundstückseigentümer eine eigene Machbarkeitsstudie – mit positiver Fündigkeitsprognose – vorgelegt und den Versorger ins Boot geholt. Gebohrt wird demnächst auf dem Gelände des Versorgers, die Fernwärme dadurch anteilig dekarbonisiert, die Aufsuchungsgenehmigung ist da. Alle profitieren.
Gleiches gilt für das Projekt RENAB in Berlin-Bohnsdorf, wo ergänzend eine neue Genossenschaft der Bürger gegründet werden soll, um die ebenfalls positiv vorliegende Fündigkeit der ABG Paradies eG. dort mit einer repräsentativen Außenbezirks-Lösung umzusetzen: Vorbote eines Ansatzes zur Duplizierung in zahllosen Außenbezirken großer Städte mit immer noch ausreichender Wärmedichte.
Genau daraus können neue Optionen entstehen: gemeinsame Machbarkeitsstudien, gebündelte Wärmebedarfe, gemeinsame Ausschreibungen, neue Quartiersnetze oder Kooperationen mit Stadtwerken, Geothermieentwicklern und Kapitalgebern.
Die Wohnungswirtschaft muss deshalb nicht darauf warten, dass ihr die Wärmewende als fertiges Produkt angeboten wird. Sie kann beginnen, sie selbst zu organisieren.
Am 31. August in Berlin: vom Appell zur Zusammenarbeit
Genau hierfür soll unsere Townhall-Konferenz zur Tiefengeothermie am 31. August 2026 in der IHK Berlin einen konkreten Raum schaffen.
Es geht nicht nur darum, über Tiefengeothermie zu sprechen. Es geht darum, diejenigen zusammenzubringen, die für reale Projekte gebraucht werden: Wohnungsunternehmen, GdW, Wärme- und Energiewirtschaft, Geothermieunternehmen, Finanzierungspartner, Digitalisierung und weitere Akteure der Quartiersentwicklung.
Die regulatorische Diskussion über Fernwärmepreise, Refinanzierung und Mieterschutz kann dort mit der praktischen Frage verbunden werden, welche Alternativen und neuen Kooperationsmodelle Wohnungsunternehmen selbst entwickeln können.
Gerade Unternehmen, die vor Entscheidungen über Fernwärmeanschlüsse, Dekarbonisierungspfade oder größere Quartiersentwicklungen stehen, sollten diese Gelegenheit nutzen.
Denn möglicherweise liegt die wichtigste Konsequenz des Wärmenetzpakets gar nicht in einer einzelnen neuen Vorschrift. Sie könnte darin liegen, dass die Wohnungswirtschaft erkennt, welche Marktmacht in ihren gebündelten Wärmebedarfen steckt. Wenn Wohnungsunternehmen sich zusammenschließen, werden aus einzelnen Fernwärmekunden relevante Marktpartner. Finanzprobleme? Die waren gestern und sind heute mit dem GeoBG, den KfW-Programmen 548, 549 und 572, den BEW- und iKWK-Förderungen, der Munich Re-Fündigkeitsversicherung und zahlreichen ergänzenden Landesprogrammen nun Geschichte. Die enorme CAPEX ist kein Hinderungsgrund mehr, der Rahmen zur kooperativen Finanzierung steht seit dem 03.08.2026. Der Gesetzgeber hat die Anwendung nicht auf Versorger begrenzt.
Wenn sie zusätzlich Fachberatung, Stadtwerke, Tiefengeothermie, Finanzierung und Digitalisierung an einen Tisch holen, können daraus neue Versorgungsmodelle entstehen.
Und genau dafür soll die Townhall am 31. August ein Ausgangspunkt sein.
Nicht nur über die Wärmewende sprechen. Gemeinsam
Wenn das Bundeskabinett die Eckpunkte für das Wärmenetzpaket beschließt, ist das für viele Beobachter zunächst eine weitere Etappe im Umbau des Energierechts. Für die Wohnungswirtschaft ist es weit mehr. Kaum eine andere Branche trägt die Folgen der bisherigen Fernwärmeregulierung so unmittelbar mit – über Betriebskostenabrechnungen, Modernisierungsentscheidungen, CO2-Kostenumlage und nicht zuletzt über das Vertrauen der eigenen Mieterinnen und Mieter.

Doch gerade deshalb greift es zu kurz, das Wärmenetzpaket ausschließlich als neues Regelwerk für Fernwärmepreise zu betrachten. Hinter der aktuellen Debatte steht eine viel grundsätzlichere Frage:
Welche Rolle kann die Wohnungswirtschaft künftig im Wärmemarkt überhaupt spielen – die des weitgehend gebundenen Abnehmers oder die eines aktiven Mitgestalters der Wärmeversorgung ihrer Quartiere?
Diese Frage wollen wir am 31. August 2026 bei unserer Townhall-Konferenz in der IHK Berlin gemeinsam mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, Energiewirtschaft, Tiefengeothermie und weiteren Akteuren diskutieren. Damit trifft die aktuelle politische Debatte unmittelbar auf diejenigen, die ihre Konsequenzen in der Wohnungswirtschaft tragen und deren Interessen jetzt in die weitere Ausgestaltung eingebracht werden müssen.
Fernwärme: Die Wohnungswirtschaft trägt das Risiko, wird aber kaum einbezogen
Fernwärme ist für Wohnungsunternehmen kein abstraktes energiepolitisches Thema. Sie ist ohne ein zu Ende gedachtes Regelwerk ein handfestes wirtschaftliches Risiko. Wohnungsunternehmen gehören zu den größten Kunden der Fernwärmeversorger. Preissteigerungen landen über die Betriebskosten bei ihren Mieterinnen und Mietern – während die Unternehmen selbst aufgrund der lokalen Monopolstrukturen kaum über die Verhandlungsmacht verfügen, die bei anderen großen Beschaffungsvorgängen selbstverständlich wäre.
Hinzu kommt die Tatsache, dass die Wohnungsunternehmen die Kreditwürdigkeit der Wärmeabnahme über Millionen Mietparteien garantieren – doch den Nutzen nach dem Kreditwesengesetz KWG haben diejenigen, diese fremd zugetragene Kreditwürdigkeit aggregieren, Fördermittel beantragen und das Projekt leiten – das sind meist die Versorger.
Der GdW hat deshalb zu Recht Transparenz, nachvollziehbare Dekarbonisierungsstrategien und wirksame Kontrolle der Wärmenetze eingefordert. Die dahinterstehende Botschaft ist ebenso einfach wie entscheidend: Klimaschutz darf nicht zum Kostentreiber für die Mieter werden.
Das Wärmenetzpaket greift einen Teil dieser Forderungen auf.
Eine verpflichtende Preistransparenzplattform (nach der bereits existierenden freiwilligen Plattform waermepreise.info) soll erstmals eine breitere Vergleichbarkeit schaffen. Die Preisaufsicht soll gestärkt werden. Eine Schieds- beziehungsweise Schlichtungsstelle könnte Wohnungsunternehmen eine Alternative zum langwierigen Rechtsstreit mit lokalen Wärmeanbietern eröffnen. Und die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze schafft eine längerfristige Perspektive für Investitionen in Netze und Quartierslösungen.
Das sind wichtige Fortschritte. Aber sie lösen das Grundproblem noch nicht. Transparenz über den Preis ersetzt keinen Einfluss auf den Preis
Für die Wohnungswirtschaft besteht ein entscheidender Unterschied zwischen der Möglichkeit, einen Wärmepreis nachvollziehen zu können, und der Möglichkeit, seine Entstehung beeinflussen zu können. Genau hier muss die Debatte weitergeführt werden.
Denn selbst eine vollständig transparente Fernwärmerechnung beantwortet noch nicht die Frage, ob die zugrunde liegende Wärmeversorgung technisch und wirtschaftlich optimal organisiert ist. Sie beantwortet nicht, welche Erzeugungsquellen eingesetzt werden, welche Investitionskosten entstehen, wie hoch langfristig die Betriebskosten sind und welche Alternativen innerhalb eines Quartiers bestehen.
Und sie beantwortet vor allem nicht die Frage:
Warum sollte die Wohnungswirtschaft mit ihren großen zusammenhängenden Gebäudebeständen ausschließlich Wärmeabnehmer bleiben?
Wohnungsunternehmen verfügen über etwas, das für die künftige Wärmeversorgung von enormem Wert ist: langfristig kalkulierbare Wärmebedarfe, Kreditwürdigkeit, räumlich konzentrierte Bestände und damit eine Nachfrage, auf deren Grundlage neue Versorgungsstrukturen überhaupt erst wirtschaftlich entwickelt werden können.
Aus dieser Nachfrage kann Verhandlungsmacht entstehen – allerdings nur dann, wenn Wohnungsunternehmen ihre Interessen bündeln.
Die offene Rechnung bleibt die Refinanzierung
Das Wärmenetzpaket löst zudem eine der für Wohnungsunternehmen entscheidenden wirtschaftlichen Fragen noch nicht. Die Ausgestaltung des Kostenneutralitätsgebots soll erst im Zusammenhang mit der angekündigten Novellierung der Wärmelieferverordnung und der AVBFernwärmeV weiter geklärt werden.
Bis dahin bleibt ein grundlegendes Problem bestehen: Wohnungsunternehmen können aus Klimaschutzgründen auf eine neue Wärmeversorgung umstellen und zugleich Gefahr laufen, einen Teil der dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen zu müssen. Dies ist eine paradoxe Situation: Eine Regelung, die den Umstieg sozial absichern soll, kann Investitionen in den Umstieg zugleich wirtschaftlich erschweren.
Damit entsteht ein Zeitfenster, das die Wohnungswirtschaft nutzen kann.
Denn Transparenz, Preisaufsicht und Schlichtung behandeln vor allem die Bedingungen einer bestehenden Lieferbeziehung. Die strategische Herausforderung reicht weiter: Es geht darum, neue gemeinsame Wärmeversorgungsmodelle zu entwickeln, bevor für die kommenden Jahrzehnte erneut Abhängigkeiten festgeschrieben werden.
Tiefengeothermie verändert die Perspektive
Genau an diesem Punkt wird die Tiefengeothermie für die Wohnungswirtschaft interessant. Nicht als isolierte Technologie und nicht als pauschaler Ersatz jedes bestehenden Fernwärmesystems. Sondern als potenziell langfristige, lokal verfügbare und sozial verträgliche Wärmequelle, die dort, wo die geologischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für offene Systeme stimmen, Bestandteil neuer Quartiers- und Wärmenetzstrukturen werden kann. Dort, wo die Voraussetzungen nicht stimmen, können geschlossene Systeme zum Einsatz kommen.
Damit verschiebt sich die Diskussion. Die entscheidende Frage lautet dann nicht mehr nur:
„Was verlangt mein Fernwärmeversorger künftig pro Kilowattstunde?“
Sondern:
„Welche Wärmeversorgung können Wohnungsunternehmen, Energieversorger, Kommunen und Technologiepartner gemeinsam für ein Quartier entwickeln?“
Gerade große Wohnungsbestände können dabei zum Ausgangspunkt werden. Mehrere Wohnungsunternehmen können gemeinsam eine ausreichend große Wärmenachfrage bündeln, um Tiefengeothermie, Großwärmepumpen, Speicher, bestehende Wärmenetze und weitere lokale Energiequellen wirtschaftlich miteinander zu verbinden. Damit wird aus dem einzelnen Fernwärmekunden ein potenzieller Ankerkunde eines neuen Versorgungssystems.
Das Quartier wird zur eigentlichen Handlungsebene
Damit erweitert sich auch die Perspektive über die reine Wärmeversorgung hinaus.
Die zukünftige Energieversorgung der Wohnungswirtschaft wird nicht allein durch die Wahl eines neuen Wärmeerzeugers entschieden. Wärme, Strom, Photovoltaik, Speicher, digitale Messsysteme, Energiemanagement und Energy Sharing wachsen zunehmend zusammen.
Die entscheidende Einheit ist deshalb nicht mehr der einzelne Heizungskeller.
Die Zukunft der Wohnungswirtschaft entscheidet sich nicht dort im Heizungskeller – sondern im intelligent vernetzten Quartier.
Gerade deshalb sollte die aktuelle Fernwärmedebatte nicht darauf reduziert werden, bestehende Monopolstrukturen lediglich transparenter zu machen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist parallel zu prüfen, wo sie selbst zum Initiator neuer Versorgungsstrukturen werden kann.
Dafür können sich Wohnungsunternehmen zusammenschließen. In Hannover am Beispiel der Kooperation mit dem neuen Marktanbieter Eavor (für geschlossene Systeme) hat dies noch nicht funktioniert. Dort hat dann der Versorger Enercity die Initiative übernommen.
Die kommenden Monate sind das Zeitfenster, in dem die Wohnungswirtschaft ihre Positionen noch in die anstehenden regulatorischen Entscheidungen einbringen kann. Preisregeln, Kostenumlage und verbindliche Dekarbonisierungspfade sind noch nicht abschließend ausgestaltet.
Diesen Gedanken sollten wir weiterführen. Denn politisches Engagement über die Verbände ist eine Ebene. Eine zweite muss hinzukommen:
Wohnungsunternehmen sollten sich auch auf der Projektebene zusammenschließen.
Ein einzelnes Unternehmen mit einigen hundert Wohnungen besitzt gegenüber einem großen Wärmenetzbetreiber begrenzte Verhandlungsmacht. Mehrere Unternehmen mit einigen tausend oder zehntausend Wohnungen in räumlicher Nähe stellen dagegen einen erheblichen Wärmebedarf dar.
Im Fall der Berliner Gropiusstadt hat dies in den 90er Jahren des vorherigen Jahrhunderts bereits bestens funktioniert. Der Monopolist wurde im Rahmen eines neuen Ausschreibungsverfahren abgelöst, kohlebasierte Fernwärme auf Holzfeuerung durch ein neu gebautes Heizkraftwerk für 23.000 WE umgestellt. Der ökologische Aspekt war damals noch nicht in einem heute vergleichbaren Fokus.
Das Projekt RENEWAC in Berlin-Buch (Mix aus Wohnungs- und Nichtwohnungsquartieren) löst dies in einem deutlich kooperativeren Ansatz: So hat der Grundstückseigentümer eine eigene Machbarkeitsstudie – mit positiver Fündigkeitsprognose – vorgelegt und den Versorger ins Boot geholt. Gebohrt wird demnächst auf dem Gelände des Versorgers, die Fernwärme dadurch anteilig dekarbonisiert, die Aufsuchungsgenehmigung ist da. Alle profitieren.
Gleiches gilt für das Projekt RENAB in Berlin-Bohnsdorf, wo ergänzend eine neue Genossenschaft der Bürger gegründet werden soll, um die ebenfalls positiv vorliegende Fündigkeit der ABG Paradies eG. dort mit einer repräsentativen Außenbezirks-Lösung umzusetzen: Vorbote eines Ansatzes zur Duplizierung in zahllosen Außenbezirken großer Städte mit immer noch ausreichender Wärmedichte.
Genau daraus können neue Optionen entstehen: gemeinsame Machbarkeitsstudien, gebündelte Wärmebedarfe, gemeinsame Ausschreibungen, neue Quartiersnetze oder Kooperationen mit Stadtwerken, Geothermieentwicklern und Kapitalgebern.
Die Wohnungswirtschaft muss deshalb nicht darauf warten, dass ihr die Wärmewende als fertiges Produkt angeboten wird. Sie kann beginnen, sie selbst zu organisieren.
Am 31. August in Berlin: vom Appell zur Zusammenarbeit
Genau hierfür soll unsere Townhall-Konferenz zur Tiefengeothermie am 31. August 2026 in der IHK Berlin einen konkreten Raum schaffen.
Es geht nicht nur darum, über Tiefengeothermie zu sprechen. Es geht darum, diejenigen zusammenzubringen, die für reale Projekte gebraucht werden: Wohnungsunternehmen, GdW, Wärme- und Energiewirtschaft, Geothermieunternehmen, Finanzierungspartner, Digitalisierung und weitere Akteure der Quartiersentwicklung.
Die regulatorische Diskussion über Fernwärmepreise, Refinanzierung und Mieterschutz kann dort mit der praktischen Frage verbunden werden, welche Alternativen und neuen Kooperationsmodelle Wohnungsunternehmen selbst entwickeln können.
Gerade Unternehmen, die vor Entscheidungen über Fernwärmeanschlüsse, Dekarbonisierungspfade oder größere Quartiersentwicklungen stehen, sollten diese Gelegenheit nutzen.
Denn möglicherweise liegt die wichtigste Konsequenz des Wärmenetzpakets gar nicht in einer einzelnen neuen Vorschrift. Sie könnte darin liegen, dass die Wohnungswirtschaft erkennt, welche Marktmacht in ihren gebündelten Wärmebedarfen steckt. Wenn Wohnungsunternehmen sich zusammenschließen, werden aus einzelnen Fernwärmekunden relevante Marktpartner. Finanzprobleme? Die waren gestern und sind heute mit dem GeoBG, den KfW-Programmen 548, 549 und 572, den BEW- und iKWK-Förderungen, der Munich Re-Fündigkeitsversicherung und zahlreichen ergänzenden Landesprogrammen nun Geschichte. Die enorme CAPEX ist kein Hinderungsgrund mehr, der Rahmen zur kooperativen Finanzierung steht seit dem 03.08.2026. Der Gesetzgeber hat die Anwendung nicht auf Versorger begrenzt.
Wenn sie zusätzlich Fachberatung, Stadtwerke, Tiefengeothermie, Finanzierung und Digitalisierung an einen Tisch holen, können daraus neue Versorgungsmodelle entstehen.
Und genau dafür soll die Townhall am 31. August ein Ausgangspunkt sein.
Nicht nur über die Wärmewende sprechen. Gemeinsam